Die Schuleingangs-
untersuchung
Der Gesetzgeber hat den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gemäß §37 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet, vor der Einschulung zu prüfen, ob Ihr Kind in der gesamten Entwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist.
Sie erfahren hier alles, was Sie für die
Schuleingangsuntersuchung wissen müssen
Liebe Eltern,
Ihr Kind wird in diesem Jahr schulpflichtig? Damit beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl körperlich als auch geistig neue Anforderungen an Ihr Kind stellt.
Die dem Alter entsprechende gesundheitliche Entwicklung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Dazu zählt neben der körperlichen und der seelisch-geistigen Entwicklung auch das soziale Verhalten.
Mit der Schulanmeldung ist daher auch eine kinderärztliche Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Ihres Gesundheitsamtes verbunden. Durch diese Untersuchung wird vor der Einschulung festgestellt, ob Ihr Kind altersgerecht entwickelt ist oder Krankheiten bzw. Entwicklungsverzögerungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der Grundschule eine besondere Rolle spielen und ihr Kind daher eine besondere Förderung braucht.
Jedes Kind ist anders. Das eine Kind geht ohne zu zögern in das Sprechzimmer, das Nächste versteckt sich hinter der Mama.
Auch die Eltern gehen zum Teil mit gemischten Gefühlen zur Schuleingangsuntersuchung und stehen oft unter großer Anspannung. Sie sind unsicher, ob ihr Kind altersgerecht entwickelt ist und was ihr Kind können soll.
Was ist Inhalt der Schuleingangsuntersuchung? Was muss mein Kind können? Was soll ich mitbringen?
Fragen über Fragen – diese möchten wir Ihnen mit dieser Webseite beantworten und damit für Klarheit sorgen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- für alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden
- für Kinder, die nach dem Stichtag 30. September geboren wurden und bei denen eine vorzeitige Einschulung gewünscht ist
- Die Untersuchungen finden in der Regel zwischen November und April für das folgende Schuljahr statt.
- Der Termin zur Einschulungsuntersuchung wird durch das Gesundheitsamt, in Absprache mit der Schule, festgelegt. Sie werden rechtzeitig darüber informiert und erhalten eine entsprechende Einladung.
- Die Untersuchung findet in der Regel in der zuständigen Grundschule oder in Ihrem Gesundheitsamt statt.
Diese Aufgabe wurde den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter per Gesetz übertragen, um eine einheitliche und unabhängige Untersuchung zu gewährleisten.
Durch die landesweit standardisierte Durchführung sind die Untersuchungen vergleichbar.
- der ausgefüllte Elternfragebogen, den Sie im Vorfeld erhalten
- der Impfausweis oder andere Impfdokumente
- das Vorsorgeheft zu den U-Untersuchungen
- Bescheinigungen wie z. B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass o. ä.
- verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät
- evtl. vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten bzw. Therapeuten
Die untersuchende Ärztin/der untersuchende Arzt möchte sich umfassend über den Gesundheitszustand Ihres Kindes informieren. Daher wird im Elternfragebogen u. a. nachgefragt
- welche Krankheiten Ihr Kind durchgemacht hat,
- ob chronische Erkrankungen bestehen, insbesondere Allergien,
- ob Ihr Kind operiert wurde oder einen schweren Unfall erlitten hat,
- welche Förder- bzw. Therapiemaßnahmen es erhält.
- Des Weiteren werden Fragen zum Verhalten gestellt
Die Angaben im Elternfragebogen sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Was umfasst die Untersuchung wie lange dauert sie?
Im Gespräch und mit Hilfe kurzer Tests wird sich die Ärztin oder der Arzt ein Bild vom Entwicklungsstand Ihres Kindes machen. Die Untersuchung dauert ca. 30 bis 45 Minuten.
Inhalt der Untersuchung ist:
- Erfassung der Krankheitsvorgeschichte anhand eines Elternfragebogens
- Durchsicht des Vorsorgeheftes U-Untersuchungen
- Ermittlung des Gewichts und der Körpergröße
- Erfassung der durchgeführten Impfungen anhand des Impfausweises, ggf. die Empfehlung, fehlende Impfungen nachzuholen
- Durchführung eines Seh- und Hörtests
- Einschätzung der sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie der Wahrnehmung anhand verschiedener Tests
- Einschätzung der emotionalen und sozialen Entwicklung in der Untersuchungssituation wie Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Lernbereitschaft
- körperliche kinderärztliche Untersuchung
Im Anschluss an die Untersuchung werden die Testergebnisse und Befunde mit Ihnen besprochen. Bei Auffälligkeiten und Problemen berät Sie die Ärztin/ der Arzt des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes gern. Bei Bedarf werden Ihnen auch eine weitere ärztliche Abklärung oder notwendige Therapie- und Fördermaßnahmen empfohlen.
Die Untersuchungsergebnisse werden in einer „Schulärztlichen Stellungnahme“ zusammengefasst, die Ihnen zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt wird. Diese enthält für die Schule wichtige Informationen und Hinweise zur Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes. Diese werden berücksichtigt, um individuelle Fördermaßnahmen für Ihr Kind vorzubereiten, die Stuhl- und Tischgröße zu bestimmen, aber auch den richtigen Sitzplatz im Klassenraum zu suchen.
Die schulärztliche Stellungnahme beinhaltet auch eine Empfehlung aus medizinischer Sicht zur Einschulung oder zur Zurückstellung. Sie wird der zuständigen Schule zugeleitet und findet bei der Entscheidung zur Aufnahme bzw. Zurückstellung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Berücksichtigung.
Welche Rechtsgrundlagen sind für die Untersuchung entscheidend?
Die Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgisches Schulgesetz, § 37 (2002); Grundschulverordnung des Landes Brandenburg § 4 (2007); Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz, § 6 (2008); Verordnung über die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (2009)
Und noch ein paar Tipps zum Schluss
- Achten Sie darauf, dass der gefüllte Schulranzen nicht mehr als ca. 10 % des Körpergewichts Ihres Kindes wiegt
- Geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück mit in die Schule
- Achten Sie auf witterungsangepasste Kleidung und ausreichend Bewegung im Freien
- Üben Sie mit Ihrem Kind einen sicheren Weg zur Schule. Achten Sie in der dunklen Jahreszeit auf reflektierende Kleidung
- Informationen zum Thema Impfen erhalten Sie z. B. unter www.impfen-info.de