Die Schuleingangs-
untersuchung

Der Gesetzgeber hat den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gemäß §37 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet, vor der Einschulung zu prüfen, ob Ihr Kind in der gesamten Entwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist.

Sie erfahren hier alles, was Sie für die
Schuleingangsuntersuchung wissen müssen

Liebe Eltern,

Ihr Kind wird in diesem Jahr schulpflichtig? Damit beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl körperlich als auch geistig neue Anforderungen an Ihr Kind stellt.

Die dem Alter entsprechende gesundheitliche Entwicklung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Dazu zählt neben der körperlichen und der seelisch-geistigen Entwicklung auch das soziale Verhalten.

Mit der Schulanmeldung ist daher auch eine kinderärztliche Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Ihres Gesundheitsamtes verbunden. Durch diese Untersuchung wird vor der Einschulung festgestellt, ob Ihr Kind altersgerecht entwickelt ist oder Krankheiten bzw. Entwicklungsverzögerungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der Grundschule eine besondere Rolle spielen und ihr Kind daher eine besondere Förderung braucht.

Jedes Kind ist anders. Das eine Kind geht ohne zu zögern in das Sprechzimmer, das Nächste versteckt sich hinter der Mama. 

Auch die Eltern gehen zum Teil mit gemischten Gefühlen zur Schuleingangsuntersuchung und stehen oft unter großer Anspannung. Sie sind unsicher, ob ihr Kind altersgerecht entwickelt ist und was ihr Kind können soll.

Was ist Inhalt der Schuleingangsuntersuchung? Was muss mein Kind können? Was soll ich mitbringen?

Fragen über Fragen – diese möchten wir Ihnen mit dieser Webseite beantworten und damit für Klarheit sorgen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Für welche Kinder ist die Schuleingangsuntersuchung erforderlich?
Wann und wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?
Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist immer erforderlich.
Warum kann nicht die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt des Kindes die Untersuchung vornehmen?

Diese Aufgabe wurde den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter per Gesetz übertragen, um eine einheitliche und unabhängige Untersuchung zu gewährleisten. 

Durch die landesweit standardisierte Durchführung sind die Untersuchungen vergleichbar.

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Welches Ziel hat der Elternfragebogen?

Die untersuchende Ärztin/der untersuchende Arzt möchte sich umfassend über den Gesundheitszustand Ihres Kindes informieren. Daher wird im Elternfragebogen u. a. nachgefragt

Die Angaben im Elternfragebogen sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Was geschieht mit den Daten?
Die bei der Untersuchung erhobenen personenbezogenen Angaben werden auf der Grundlage des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes und unter Beachtung des Datenschutzes standardisiert erfasst.  Zusätzlich zur Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstandes sind die Untersuchungsangaben eine Basis für die Gesundheitsberichterstattung der Kommunen und des Landes. Dafür werden die Daten anonymisiert ausgewertet. Gesundheitsrelevante Sachverhalte, Trends und Handlungsbedarfe werden durch eine Gesundheitsberichterstattung aufgezeigt.  Die Ergebnisse werden für gesundheitspolitische Entscheidungen sowie für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention verwendet.  Nachzulesen sind ausgewählte Daten unter gesundheitsplattform.brandenburg.de

Was umfasst die Untersuchung wie lange dauert sie?

Im Gespräch und mit Hilfe kurzer Tests wird sich die Ärztin oder der Arzt ein Bild vom Entwicklungsstand Ihres Kindes machen. Die Untersuchung dauert ca. 30 bis 45 Minuten.

Inhalt der Untersuchung ist:

Im Anschluss an die Untersuchung werden die Testergebnisse und Befunde mit Ihnen besprochen. Bei Auffälligkeiten und Problemen berät Sie die Ärztin/ der Arzt des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes gern. Bei Bedarf werden Ihnen auch eine weitere ärztliche Abklärung oder notwendige Therapie- und Fördermaßnahmen empfohlen.

Die Untersuchungsergebnisse werden in einer „Schulärztlichen Stellungnahme“ zusammengefasst, die Ihnen zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt wird. Diese enthält für die Schule wichtige Informationen und Hinweise zur Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes. Diese werden berücksichtigt, um individuelle Fördermaßnahmen für Ihr Kind vorzubereiten, die Stuhl- und Tischgröße zu bestimmen, aber auch den richtigen Sitzplatz im Klassenraum zu suchen. 

Die schulärztliche Stellungnahme beinhaltet auch eine Empfehlung aus medizinischer Sicht zur Einschulung oder zur Zurückstellung. Sie wird der zuständigen Schule zugeleitet und findet bei der Entscheidung zur Aufnahme bzw. Zurückstellung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Berücksichtigung.

Welche Rechtsgrundlagen sind für die Untersuchung entscheidend?

Die Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgisches Schulgesetz, § 37 (2002); Grundschulverordnung des Landes Brandenburg § 4 (2007); Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz, § 6 (2008); Verordnung über die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (2009)

Und noch ein paar Tipps zum Schluss